Berufsunfähigkeitsversicherung ….

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Für alle Personen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Eintritt in das Berufsleben eine der wichtigsten Versicherung. Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Zunehmend weniger durch gesundheitliche, sondern mehr durch physische Probleme, oder Dauerstress. Durch entsprechende Gesetzesänderungen hat sich der Staat 2001 aus dieser Verantwortung verabschiedet. Personen, die nach 1961 geboren wurden sind davon voll betroffen. Für Ältere gibt es noch Übergangsregelungen. Nach dem neuen Gesetz wird maximal noch eine minimale Rente bei Erwerbslosigkeit gezahlt. Damit muss bei einer

Berufsunfähigkeit ohne zusätzliche Versicherung der Betreffende erst jede andere Arbeit annehmen, bevor er Rentenansprüche stellen kann. Gezahlt wird sie nur, wenn ein Facharzt bestätigt, dass der Betreffende täglich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig ist. Bei 3-6 Stunden gibt es nur eine Teilrente. Für viele Familien kann das ohne Versicherung im Schadensfall der soziale Abstieg bedeuten. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente (BU) ohne Verweisrecht, wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. Egal, ob im Büro oder auf dem Bau, gefährdet sind alle Berufsgruppen. Der Versicherungsbeitrag ist zwischen den einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich. Er ist von der Gefährdung und der Schwere der Arbeit abhängig. Die Beiträge sind bei jedem Beruf im Vergleich zum möglichen Schaden eher gering. Extra Gruppen sind Handwerker, Selbständige und Beamte. Die Vertragslaufzeit der BU sollte immer bis zum Anschluss an die Altersrente erfolgen.

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